Kritik an Hausverkauf aus einem Erbnachlass

Die Pfarrei Brig hat aus einem Erbnachlass ein Haus verkauft, obwohl das Vermächtnis keine Veräusserung vorsah. Die letztwillige Verfügung sah vor, dass ein Haus in Brig und ein Chalet in Unterbäch Priestern zu Ferien- und Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Man habe aber schlicht keine Geistlichen gefunden, die dieses Angebot hätten nutzen können oder wollen:

Ganzer Artikel http://1815.ch/wallis/aktuell/wie-weit-ist-ein-letzter-wille-einzuhalten–170677.html

Es ist menschlich bedauerlich, dass das Bistum Sitten auch mit der Umsetzung von Erblasserwünschen lieber ihre Kasse(n?) saniert statt mit den Schenkungen des Toten Angebote für Alleinerziehende oder Familien mit wenig Einkommen zu schaffen: Es zeigt deutlich, dass es mit der Gemeinnützigkeit des Bistums nicht soweit her ist wie gepredigt wird.

Narcisse Praz für seine Verdienste geehrt

Der Freidenker Preis wird alljährlich von der Walliser Freidenkervereinigung verliehen, um besonders positive Leistungen für die Trennung von Staat und Kirche im Wallis zu honorieren. Um die goldenen Scheuklappen macht sich hingegen verdient, wer die Religionsfreiheit Einzelner beschneiden oder einen säkularen Staat verhindern will.

An diesem Wochenende verliehen die Walliser Freidenker unserem Mitglied des Initiativkomitees Narcisse Praz den Walliser Freidenkerpreis 2014:

Der Autor Narcisse Praz ist im deutschsprachigen Teil der Schweiz wohl aufgrund des Röstigrabens weitestgehend unbekannt. Doch er hat sich in den letzten Jahrzehnten in den welsch sprachigen Gebieten inner- und ausserhalb unserer Landesgrenzen umso mehr einen Namen als Verfechter des Laizismus gemacht: sowohl als Roman- und Theaterautor, aber auch als Satiriker, kämpft Narcisse für die Trennung von Kirche und Staat.

Als Herausgeber und Journalist wurde er bekannt dafür, kein Blatt vor den Mund zu nehmen: Als er 1972 einen persischen Prinzen, der in einer Opium-Affäre verwickelt war “Mörder”, “Rauschgifthändler” und “Opiumproduzent” nannte, wurde der damals 43-jährige Narcisse-Renè Praz, zu diesem Zeitpunkt Herausgeber einer kleinen satirischen Zeitschrift mit dem Titel “la pilule” (Die Pille), von einem Geschworenengericht verurteilt weil er damit “einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes” beleidigt hatte: Es war das erste Mal, daß ein Journalist in der Schweiz wegen eines solchen Delikts bestraft wurde. Dieses Urteil schaffte es sogar in das Deutsche Spiegelmagazin.

Narcisse Praz hat sich bereits in jungen Jahren öffentlich als „Libre penseur“ geoutet und hat sich lange vor unserer Gründung für unsere Ziele und Anliegen im Wallis eingesetzt. So war es auch Narcisse Praz, der das Komitee für eine Trennung von Kirche und Staat im Wallis im Juni 2013 ins Leben rief um zum ersten Mal in der Walliser Geschichte eine Initiative für die Trennung von Staat und Kirche zu lancieren.

Er brachte den Zug ins Rollen, auf den die Walliser Freidenkersektion aufspringen durfte um ihre Anliegen der Bevölkerung näher zu bringen. Sein jahrzehntelanger, unerschöpflicher Einsatz für unsere Ziele macht ihn verdientermassen zum Träger des Walliser Freidenkerpreises des Jahres 2014 und wir wünschen ihm für seine Zukunft viel Inspiration, Glück und Gesundheit!

Narcisse Praz nahm den Preis in Form einer Statue des Denkers von Rodin dankend und mit den folgenden Worten entgegen:

Im Anschluss daran fand noch ein offenes Gespräch mit den Anwesenden statt, in dem Narcisse Praz unter anderem Anekdoten zum Skandal von 1972 (Artikel im Spiegel Magazin) zum Besten gab.

Der alljährliche Schmähpreis, die „goldenen Scheuklappen“, ging an Herr Addor Jean-Luc. Dieser hatte sich mit einem sehr kollegial und versöhnlich anmutenden Schreiben im Vorfeld entschuldigt:

Laudatio_Freidenkerpreis2014.doc by Freidenker Wallis/Libre Penseurs Valais

Comment Naissent Et Meurent Les Dieux by Freidenker Wallis/Libre Penseurs Valais

Konflikte durch das Verhältnis von Kirche und Staat im Wallis

Die heutige Gesetzgebung verbietet es den öffentlich-rechtlichen Kirchen, ihre Finanzierung selbst zu gestalten und das führt dazu, dass sie ihre Kosten über die Defizitgarantie und damit zwangsläufig ungleich auf Mitglieder und Nicht-Mitglieder verteilen müssen: Weil die Defizitgarantie auf Gemeindeebene 170 Jahre Strukturwandel und Demografie im Wallis nicht abbilden kann, bezahlt man heute in einigen Gemeinden doppelt oder dreimal so viel für seine Kirchenmitgliedschaft wie in der Nachbargemeinde.Erst wenn die öffentlich-rechtlichen Kirchen das „Privileg“, Bittsteller bei Gemeinde und Staat sein zu dürfen, aufgeben werden sie ihre Mitglieder gleich behandeln können. Dies ist nur einer von vielen Aspekten, die nicht totgeschwiegen werden dürfen:

www.youtube.com/embed/5hGPwF7m6vA&gt“>Link zum Clip

Die derzeit geltende Gesetzgebung kann als Verlegenheitslösung verstanden werden und wir stellen den Anspruch, sie zu verändern:

Link zum Artikel

Das Kreuz mit dem Kreuz – auch in den Walliser Gerichtssälen

Eine linke Allianz wollte mit einem Vorstoss im Kantonsparlament die Kruzifixe aus den Walliser Gerichtssälen verbannen. Daraus wurde aber nichts.

Link zu SRF Schweiz Aktuell Beitrag „Das Kreuz mit dem Kreuz – auch in Walliser Gerichtssälen“

Link zum DRS Regionaljournal Beitrag „Debatte im Kantonsparlament“

Die Diskussion ist jedoch noch nicht beendet. Zurzeit läuft im Wallis nämlich die Unterschriftensammlung für eine Initiative, welche eine klare Trennung von Kirche und Staat will. In diesem Zusammenhang spielt das Kreuz in öffentlichen Gebäuden eine zentrale Rolle.

Wir möchten kurz daran erinnern, dass Herr Egon Furrer ebenjene Person war, welche mit einer schriftlichen Anfrage seines damaligen Angestellten Valentin Abgottspon in den Walliser Medien hausieren ging um Valentin im Anschluss daran ohne ein einziges Mal das persönliche Gespräch gesucht zu haben, fristlos zu kündigen – ebenfalls mit dem Argument, dass dies Teil der Tradiiton und Walliser Kultur sei.

Durch die Initiative für eine Trennung von Staat und Kirche wird dem Walliser Volk nach wie vor ermöglicht, den Staat von seiner christlichen Repräsentationspflicht zu entlasten. Die entfernten Kreuze und Kruzifixe würden bei einer Annahme der Initiative zweifelsohne im Kantonsmuseum als Zeitzeugen eines Meilensteins der Walliser Staatsführung einen angemessenen Platz finden.

Für die Abschaffung des kantonalen Feiertagsdiktats

Unsere Pressemitteilung über die Gestaltung der kantonalen Feiertage in einem säkularen Wallis wurde im Walliser Boten vom 11.12.2014 veröffentlicht:
Pressemitteilung_Feiertagsdiktat

7 Konsequenzen eines säkularen Wallis

Die Zukunft der Kirchenfinanzierung: ein säkulares Wallis

Wer nicht jedes Jahr eine “ordentliche Reduktion” bei der Gemeinde zurückfordert, der bezahlt mit seinen Steuern im Wallis – unabhängig von Kirchenaustritt oder Konfessionswechsel – automatisch am Defizit der öffentlich-rechtlichen Kirchen mit. Es ist leider weitestgehend der Behördenwillkür überlassen, ob diese “ordentliche Reduktion” mit korrekten Zahlen ermittelt wird, bzw. ob auch wirklich jede finanzielle Auslage zum Zweck des Kultus korrekt deklariert wird. Um dies zu klären bedürfte es einer Prüfung der detaillierten Gemeinderechnung.

Selbst wenn man mit einer Kirchenaustrittsbestätigung belegen kann, dass man seit Jahrzehnten kein Mitglied mehr ist, so gilt per Kantonsgerichtsentscheid dass man jeweils nur für das vergangene Steuerjahr eine “ordentliche Reduktion” zurückfordern kann. Wer sich also nicht wiederholt dagegen wehrt, bezahlt am Defizit. Die Kosten der öffentlich-rechtlichen Kirchen schwanken von Gemeinde zu Gemeinde und schlagen sich in Differenzen von bis zu 200 CHF pro steuerpflichtige Person nieder.

Die Kultuskosten aller Gemeinden könnten bei einer Trennung von Kirche und Staat problemlos zentral gesammelt, beziffert, gemittelt und – auf die Mitglieder – verteilt werden. Alle Daten stehen bei den Gemeinden zur Verfügung und es ist den Kirchen auch gesetzlich erlaubt, diese Daten einzusehen. In den Kantonen Genf und Neuenburg hat die katholische Kirche bereits bewiesen, dass zur Selbst-Finanzierung nicht etwa die mittelalterliche Stolgebühr sondern ein solidarischer Mitgliederbeitrag seinen Dienst erweist. Ein laizistischer Staat kann in Zukunft auch eine ausgewiesene Kirchensteuer einziehen und an die Kirchen auszahlen. Wichtig und richtig ist dabei, dass die Kirche sich selbstständig um die Kostenermittlung und -verteilung bemüht und den Staat für seinen Aufwand entschädigt.


Komitee für die Trennung von Staat und KIrche im Wallis

Diese Pressemitteilung wurde auszugsweise auf 1815.ch publiziert.

Walliser „Traditionen“ unter dem Prüfstand

WalliserTraditinen

Unsere Werte

Wer behauptet, dass die Werte der westeuropäischen Bevölkerung ausschliesslich der christlichen Kirche entstammen, verkennt den Wertewandel durch die Demokratisierung. Die daraus hervorgegangene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Wertefundament, dass über die rein christliche Moral hinausgeht:

Während die christlichen Kirchen immer noch die Keuschheit vor der Ehe verlangen oder Sexualität nur mit Zeugungsabsicht tolerieren, ermöglicht Geburtenkontrolle uns heute, körperliche Integrität zu leben. Obwohl die christlichen Kirchen die Scheidung der Ehe zwischen Mann und Frau für unmöglich erklären, so ist es doch eine gesellschaftliche Tatsache.

Während die Verurteilung oder Ausgrenzung von Menschen, die keine heterosexuelle Sexualität leben oder ein kategorischer Ausschluss eines Geschlechts für bestimmte Funktionen einer Institution zwar religiös begründet werden können, sprechen Menschenrechte gegen Diskrimierung und für Gleichberechtigung.

Diese Pressemitteilung wurde im Walliser Boten publiziert:

Leserbrief_Werte

Wie (in)tolerant ist die Verteidigung eines Monopols?

Es ist unserer Geschichte gezollt, dass es religiöse Mehrheiten und religiöse Minderheiten gibt. Auch eine Trennung von Kirche und Staat wird an diesem Verhältnis nicht rütteln. Aber nur weil etwas von einer Mehrheit genutzt wird, muss der Staat die Interessen dieser Mehrheit noch lange nicht zu den Interessen aller erklären.

Wir bedauern, dass unsere Initiative vom Bistum als intolerant bezeichnet wird, zumal wir nur Gleichbehandlung fordern. Durch eine solche Trennung würde der Staat in Zukunft vor religiöser Einflussnahme jeglicher Couleur immun sein, dürfte sich aber durchaus an Projekten von öffentlichem Interesse beteiligen. Dass das historische Erbe der Kirche in unserem Kanton erhalten bleibt, stellt der Denkmalschutz auch in Zukunft sicher.

Es würde Vielen sauer aufstossen, wenn wir die Mehrheitsparteien mit unseren Steuern finanzieren müssten, oder wenn die Lehrer in der Schule Parteiwerbung für die Mehrheitspartei betreiben müssten. Parteien und Kirchen ist gemein, dass sie eine Interessengruppe mit einer ausformulierten Wertehaltung bilden. Es stellt sich die Frage mit wie vielen verschiedenen Massstäben man messen will.

Diese Pressemitteilung wurde auf 1815.ch publiziert.