Nutzen

 

>Nutzen durch eine Änderung des Artikels 2 in der Kantonsverfassung:

  • Die bisher öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und ihre Mitglieder kennen ihre Kosten.
  • Die bisher öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen können ihre Kosten mitteln und gerecht auf ihre Kirchenmitglieder verteilen.
  • Die Kirchen können ihre Finanzierung selbstständig gestalten. Der Staat kann in Zukunft auch eine ausgewiesene Kirchensteuer einziehen und an die Kirchen auszahlen. Wichtig und richtig ist dabei, dass die Kirche sich selbstständig um die Kostenermittlung und -verteilung bemüht und den Staat für seinen Aufwand entschädigt.
  • Die Mitglieder der bisher öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erhalten Mitspracherecht.

>Nutzen durch eine Ergänzung des Artikels 108 in der Kantonsverfassung:

  • Keine religiöse Gemeinschaft soll von der öffentlichen Hand bevorzugt oder verteidigt werden müssen, aber der Staat kann Leistungsaufträge für nicht-kultische Angebote von öffentlichem Interesse an alle Gemeinschaften vergeben.

>Nutzen durch eine Entfernung der Präambel in der Kantonsverfassung:

  • Der Staat vertritt keine anti-religiöse sondern eine religiös neutrale Position.

2 Kommentare zu “Nutzen

  1. […] Kirche und Staat lanciert worden. Als Mitinitiantin ist es mir ein Anliegen aufzuzeigen, dass der Nutzen dieser Initiative längst nicht nur einer Minderheit zu Gute käme, sondern – im Gegent…. Es sind nur ein paar ganz grundlegende Fragen notwendig, um das zu […]

  2. […] Nutzen […]

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: