Schlagwort-Archive: intransparenz

Kritik an Hausverkauf aus einem Erbnachlass

Die Pfarrei Brig hat aus einem Erbnachlass ein Haus verkauft, obwohl das Vermächtnis keine Veräusserung vorsah. Die letztwillige Verfügung sah vor, dass ein Haus in Brig und ein Chalet in Unterbäch Priestern zu Ferien- und Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Man habe aber schlicht keine Geistlichen gefunden, die dieses Angebot hätten nutzen können oder wollen:

Ganzer Artikel http://1815.ch/wallis/aktuell/wie-weit-ist-ein-letzter-wille-einzuhalten–170677.html

Es ist menschlich bedauerlich, dass das Bistum Sitten auch mit der Umsetzung von Erblasserwünschen lieber ihre Kasse(n?) saniert statt mit den Schenkungen des Toten Angebote für Alleinerziehende oder Familien mit wenig Einkommen zu schaffen: Es zeigt deutlich, dass es mit der Gemeinnützigkeit des Bistums nicht soweit her ist wie gepredigt wird.

Freund der Piusbruderschaft verteidigt Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kirchen im Wallis

Dass ausgerechnet ein Sympathisant der Piusbruderschaft in seiner Funktion als Staatsrat das Verhältnis von Kirche und Staat im Wallis verteidigt und schützt zeigt, wie mittelalterlich die Zustände im Wallis sind:


Im Jahr 2012 stellte Grossratssuppleantin Laura Kronig eine Anfrage an Staatsrat Maurice Tornay mit folgendem Inhalt:

Die Kirchensteuer gab und gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Dabei wurde offensichtlich, dass verschiedene Informationen nicht vorhanden sind und auch teilweise die Gemeinden nicht über die benötigten Informationen verfügen. Deshalb bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

Nichtmitglieder einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen jedes Jahr ein Gesuch um Steuerrückforderung einreichen, wenn sie von ihrem Recht auf Kirchensteuerbefreiung Gebrauch machen wollen. Werden Möglichkeiten zu einer effizienteren Abwicklung gesucht und geprüft? Welche?

Gemäss einem Bundesgerichtsurteil besteht für Nicht-Mitglieder einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche kein Recht auf eine Rückforderung der Kirchenbeiträge beim Staat, sondern lediglich auf Gemeinde-Ebene. Gerechtfertigt wurde dieser Entscheid damit, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen dem öffentlichen Interesse dienen. Wie wird belegt, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen im Wallis dem öffentlichen Interesse gerecht werden bzw. wie wird die finanzielle Unterstützung dieser Institutionen auf Staatsebene bestimmt und gerechtfertigt?

Mitglieder einer nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft, aber auch aus der Kirche ausgetretene Personen wissen nicht um die Möglichkeit einer Kirchensteuerbefreiung, was bereits zu einem Gerichtsfall in Kippel geführt hat. Bestehen Bestrebungen zur Information? Wenn ja: Welche?

Könnte der Gesamtbetrag an öffentlichen Geldern, welche an die Kirche fliessen, vom Staat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden je Steuerperiode beziffert und veröffentlicht werden?

Auf welcher Grundlage wird die Kirchensteuer bei juristischen Personen eingezogen und mit welcher Begründung?

Die Motion von Robert Sarbach (M1.201 betreffend Anpassung des Gesetzes über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat an das Gemeindegesetz, eingereicht am 14.12.2007) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Änderung des Kanonischen Rechtes erforderlich sei. Welche Gesetze des Kanonischen Rechts waren explizit von der Motion Sarbach betroffen?

Beinahe ein halbes Jahr später erhielt Frau Kronig eine Antwort von Maurice Tornay, in welcher er das Verhältnis von Kirche und Staat im Wallis und insbesondere die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kirchen vehement verteidigt hatte:  http://www.scribd.com/doc/112687709/Antwort-Staatsrat-SA-Kirchensteuer

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Giroud wurde nun laut, dass Staatsrat Maurice Tornay der Piusbruderschaft nahe stehen würde: http://www.rro.ch/cms/in-der-affaere-giroud-spielt-nun-auch-die-verschworene-gemeinschaft-der-pius-bruderschaft-eine-rolle-71689#pos

Die Piusbrüder sehen sich als eine Keimzelle im Kampf gegen den modernen Staat. Sie lehnen die pluralistische, religiös neutrale Gesellschaft ab und wünschen sich einen neuen, katholischen Staat, der auf Vorstellungen des vorletzten und letzten Jahrhunderts basiert.

«Wert einer Kirche lässt sich nicht beziffern»

Auch in der Schweiz ist das Vermögen der katholischen Kirche ein Thema. So berichtete «SRF» im März dieses Jahres, dass das Gesamtvermögen bei einem durchschnittlichen Vermögen von 1 Million Franken pro Kirchgemeinde bei geschätzten 1.5 Milliarden Franken zu stehen kommt.

Weiterlesen

Gottes Lohn alleine reicht nicht

Die Kirchenfinanzierung ist wenig transparent und übersichtlich. Kritiker bemängeln die Praxis und fordern eine Entflechtung von Kirche und Staat. Die Gemeinden übernehmen die Defizite der Pfarreien. Ein Dorn im Auge der Kritiker.

Weiterlesen

“Rund ums Geld”: Interview mit Kirchenmann und Freidenker zur Kirchenfinanzierung im Wallis

Vollständiger Artikel im Walliser Boten:

Kantonsgericht weist Beschwerde ab

Wer im Wallis nicht einer Landeskirche
angehört und keine Kirchensteuer zahlen will, muss
jedes Jahr ein Gesuch um Erlass der Steuer stellen.
Dagegen wehrte sich ein Bürger aus Kippel. Jetzt liegt
das Urteil des Kantonsgerichts vor.

Vollständiger Artikel in der Roten Anneliese S. 7:

Klicke, um auf RA-224.pdf zuzugreifen