Dass ausgerechnet ein Sympathisant der Piusbruderschaft in seiner Funktion als Staatsrat das Verhältnis von Kirche und Staat im Wallis verteidigt und schützt zeigt, wie mittelalterlich die Zustände im Wallis sind:
Im Jahr 2012 stellte Grossratssuppleantin Laura Kronig eine Anfrage an Staatsrat Maurice Tornay mit folgendem Inhalt:
Die Kirchensteuer gab und gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Dabei wurde offensichtlich, dass verschiedene Informationen nicht vorhanden sind und auch teilweise die Gemeinden nicht über die benötigten Informationen verfügen. Deshalb bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Nichtmitglieder einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft müssen jedes Jahr ein Gesuch um Steuerrückforderung einreichen, wenn sie von ihrem Recht auf Kirchensteuerbefreiung Gebrauch machen wollen. Werden Möglichkeiten zu einer effizienteren Abwicklung gesucht und geprüft? Welche?
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil besteht für Nicht-Mitglieder einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche kein Recht auf eine Rückforderung der Kirchenbeiträge beim Staat, sondern lediglich auf Gemeinde-Ebene. Gerechtfertigt wurde dieser Entscheid damit, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen dem öffentlichen Interesse dienen. Wie wird belegt, dass die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen im Wallis dem öffentlichen Interesse gerecht werden bzw. wie wird die finanzielle Unterstützung dieser Institutionen auf Staatsebene bestimmt und gerechtfertigt?
Mitglieder einer nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft, aber auch aus der Kirche ausgetretene Personen wissen nicht um die Möglichkeit einer Kirchensteuerbefreiung, was bereits zu einem Gerichtsfall in Kippel geführt hat. Bestehen Bestrebungen zur Information? Wenn ja: Welche?
Könnte der Gesamtbetrag an öffentlichen Geldern, welche an die Kirche fliessen, vom Staat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden je Steuerperiode beziffert und veröffentlicht werden?
Auf welcher Grundlage wird die Kirchensteuer bei juristischen Personen eingezogen und mit welcher Begründung?
Die Motion von Robert Sarbach (M1.201 betreffend Anpassung des Gesetzes über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat an das Gemeindegesetz, eingereicht am 14.12.2007) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Änderung des Kanonischen Rechtes erforderlich sei. Welche Gesetze des Kanonischen Rechts waren explizit von der Motion Sarbach betroffen?
Beinahe ein halbes Jahr später erhielt Frau Kronig eine Antwort von Maurice Tornay, in welcher er das Verhältnis von Kirche und Staat im Wallis und insbesondere die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kirchen vehement verteidigt hatte: http://www.scribd.com/doc/112687709/Antwort-Staatsrat-SA-Kirchensteuer
Im Zuge der Ermittlungen im Fall Giroud wurde nun laut, dass Staatsrat Maurice Tornay der Piusbruderschaft nahe stehen würde: http://www.rro.ch/cms/in-der-affaere-giroud-spielt-nun-auch-die-verschworene-gemeinschaft-der-pius-bruderschaft-eine-rolle-71689#pos
Die Piusbrüder sehen sich als eine Keimzelle im Kampf gegen den modernen Staat. Sie lehnen die pluralistische, religiös neutrale Gesellschaft ab und wünschen sich einen neuen, katholischen Staat, der auf Vorstellungen des vorletzten und letzten Jahrhunderts basiert.